Psychotherapie ist eine Methode bei der psychische, psychosoziale oder auch psychosomatische Leidenszustände und krankheitswertige Störungen behandelt werden können. Meistens wird auf der Gesprächsebene gearbeitet, jedoch setzen manche Psychotherapierichtungen zusätzlich noch andere therapeutische Techniken ein. Zum Beispiel unterschiedlichste Materialien zum Gestalten, das Systemische Familienbrett oder einen leeren Stuhl, etc.
Psychotherapie ist KEIN vorgefertigtes Rezept wie man ein Leben (um-)gestalten soll. Jeder Mensch ist einzigartig, daher gestaltet sich auch die Psychotherapie ganz individuell. Das beginnt mit der Historie der jeweiligen Erkrankung (nicht jede Depression/Angststörung ist gleich), der jeweiligen Persönlichkeitsstruktur, dem formulierten Therapieziel, uvm.
Was ist der Unterschied zwischen Psycholog:in, Psychotherapeut:in und Psychiater:in bzw. Neurolog:in?
Alle der genannten „Psy-Berufen“ beschäftigen sich mit psychischen Erkrankungen, Störungen und psychischen / psychosomatischen Fragestellungen.
Lesen Sie hier genaue Berufsbeschreibungen nach:
https://www.psyonline.at/contents/1530
Das ist eine schwierig zu beantwortende Frage, da die Dauer des therapeutischen Prozesses von sehr vielen Variablen abhängig ist (zum Beispiel die Schwere des Leidens, chronisches Krankheitsbild, formuliertes Therapieziel, Regelmäßigkeit der Sitzungen, …). Die Dauer ist äußerst individuell, aber durchschnittlich arbeitet man über mehrere Monate, in manchen Fällen bis zu ein paar Jahren zusammen. Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass eine Psychotherapie natürlich auf Freiwilligkeit beruht. Das heißt, die Dauer wird selbstverständlich immer in Absprache und Zustimmung des/der Patient:in vereinbart!
Kompetente therapeutische Arbeit braucht Zeit.
Sie als Patient:in geben das Tempo vor, Sie werden zu Nichts gedrängt!
Wie lange dauert eine Sitzung?
Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten. In Ausnahmefällen kann eine Doppeleinheit festgesetzt werden. In Paartherapien wird meistens eine Doppeleinheit lang gearbeitet.
Wie schnell bekomme ich einen Ersttermin?
Ich bemühe mich auf Ihre individuellen zeitlichen Wünsche einzugehen. Ich biete sowohl Termine am Vormittag, Nachmittag und natürlich auch abends an. Je flexibler die gemeinsame zeitliche Vorstellung des Erstgespräches ist, desto zeitnaher kann ich einen Termin dafür anbieten; in den meisten Fällen innerhalb einer bis maximal 2 Wochen.
Brauche ich für Psychotherapie eine Überweisung?
Wenn Sie bei der Krankenkassa den Kostenzuschuss beantragen möchten, ist eine „Zuweisung zur Psychotherapie“ vom Praktischen Arzt oder Facharzt für Psychiatrie/Neurologie notwendig. Und zwar spätestens (!) vor der zweiten psychotherapeutischen Sitzung. Mit dieser Zuweisung bekommen Sie den Kostenzuschuss der ersten 10 Sitzungen nach Einsenden der eingezahlten Honorarnoten refundiert.
Kann ich die Honorarnote bei der Krankenkasse einreichen?
Bei Vorliegen einer „krankheitswertigen Störung“ (Diagnose nach ICD 10) haben Sie als Patient:in die Möglichkeit, Kassenleistungen für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Die Kassen erstatten in diesen Fällen einen Teil des bezahlten Honorars.
Kann ich mit der Krankenkassa gegenverrechnen?
Ja, das können Sie. Voraussetzung ist die „Zuweisung zur psychotherapeutischen Behandlung“ von Ihrem Praktischen Arzt oder von einem Facharzt vor der zweiten psychotherapeutischen Sitzung. Mit der Zuweisung sind die ersten 10 Sitzungen mit der Krankenkassa verrechenbar. Zwischen der 10. und der 11. psychotherapeutischen Sitzung müssen wir -natürlich auf Ihren Wunsch hin- einen Antrag auf erweiterte Stundenanzahl stellen.
Wie hoch ist der Kostenzuschuss meiner Krankenkassa pro Sitzung?
Die Zuschüsse sind bei unterschiedlichen Krankenkassen unterschiedlich hoch. Sie liegen zwischen 30€ und 45€ pro Sitzung.
Zuschüsse pro Psychotherapie-Einzelsitzung
ÖGK (vormals GKK) |
€ 31,50 |
BVAEB (vormals BVA- u. VAEB-Versicherte) |
€ 42,40 |
SVS (vormals SVA-und SVB-Versicherte) |
€ 45,00 |
Erfährt die Versicherung Einzelheiten über meine Behandlung?
Ich unterliege zu 100% der Verschwiegenheit, daher werden weder Inhalte Ihrer Therapie an die Versicherung, noch an irgendjemanden anderen veräußert! Einzige Ausnahme ist Ihre Diagnose, die auf Ihrer Honorarnote stehen muss, um den Kostenzuschuss von der Krankenkassa bekommen zu können.
Kann ich in Psychotherapie gehen, auch wenn meine Eltern das nicht
wollen?
Sobald ein Jugendliche*r vor dem Gesetz „einsichts- und urteilsfähig“ ist, kann selbst über den Beginn oder Abschluss einer Psychotherapie entschieden werden. Das ist normalerweise ab einem Alter von 14 Jahren möglich. Vor dem 14. Lebensjahr wird die „Einsichts- und Urteilsfähigkeit“ im Zweifelsfall vom Gesetz her nicht angenommen. In diesen Fall treffen die Eltern oder Erziehungsberechtigten die Entscheidung für oder gegen eine psychotherapeutische Behandlung.
Kann ich eine Psychotherapie machen, ohne dass meine Eltern das
erfahren?
Ab 14 Jahren kann jeder selbst entscheiden eine Psychotherapie zu beginnen oder auch nicht, da man dann vor dem Gesetz als "einsichts- und urteilsfähig" gilt. Minderjährige -also unter 14 Jahren- müssen die Zustimmung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten für die psychotherapeutische Behandlung einholen. Nur in Einzelfällen kann ein:e Psychotherapeut:in die notwendige Einsichts- und Urteilsfähigkeit bescheinigen.
Was genau wird beim Erstgespräch gemacht?
Das Erstgespräch dient in erster Linie dazu, einander persönlich kennen zu lernen. Bei einer Psychotherapie ist es sehr wichtig, dass „die Chemie“ zwischen Patient:in und Therapeut:in passt. Sie sollten sich wohl- und verstanden fühlen. Außerdem wird natürlich darüber gesprochen, was Ihr Problem bzw. Ihr Anliegen ist, was Sie sich von der Therapie und mir als Psychotherapeutin erwarten und was Ihr Therapieziel sein kann. Stellen Sie Fragen, ich werde Ihnen Antworten geben. Ich werde Ihnen auch Informationen zum Ablauf, zum Setting, zu den Rahmenbedingungen usw. geben. Das Erstgespräch dauert meistens 50-60 Minuten.
Woher weiß ich, ob ich die Psychotherapie nach dem Erstgespräch beginnen soll?
Ich rate immer dazu nicht gleich eine Entscheidung zu treffen. Meistens tut es gut, ein-zwei Nächte „darüber zu schlafen“ und dann in erster Linie auf das Bauchgefühl zu hören. Falls noch Fragen auftauchen sollten, können Sie mich gerne per Mail oder auch telefonisch kontaktieren. Eine bewusste Entscheidung die Therapie beginnen zu wollen, ist eine gute Voraussetzung.
Wie rennt eine psychotherapeutische Sitzung bei Ihnen
ab?
Zu Stundenbeginn lade ich Sie dazu ein, darüber zu sprechen wie es Ihnen aktuell geht, wie es Ihnen in der vergangenen Woche gegangen ist oder über welches Thema Sie reden wollen. An die jeweilige Situation angepasst wird in dieser Einheit auf der Gesprächsebene weitergearbeitet oder aber auch auf die Technik der Imagination oder des Integrativen Sandspiels zurückgegriffen.
Es kann vorkommen, dass sich durch das fokussierte Besprechen von gewissen Therapieinhalten die Symptomatik kurzfristig verschlechtert -als Reaktion. Ich werde Sie nach bestem Wissen begleiten und im konkreten Falle die Einheiten individuell nach Ihrem Bedarf anpassen.
Psychotherapeut:innen sowie ihre Hilfspersonen sind gemäß § 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, zur Verschwiegenheit
über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Diese strenge berufsrechtlich normierte Verschwiegenheitspflicht über Geheimnisse gegenüber
Dritten ist Grundlage für das besondere Vertrauensverhältnis in der Beziehungsarbeit zwischen den genannten Berufsangehörigen und den Patient:innen. Schutzobjekt der Rechtsordnung ist somit das
besondere Vertrauensverhältnis zwischen diesen Berufsangehörigen und den Patient:innen.
Damit soll gewährleistet werden, dass Personen in einem
geschützten Rahmen überhaupt eine Therapie in Anspruch nehmen, wenn dies der Fall ist, rechtlich abgesichert offen über ihre psychischen Probleme sprechen können, und dadurch die Möglichkeit eröffnet
wird, diese psychischen Belastungen entsprechend fachlich-professionell behandeln zu können.
(Quelle: https://www.psychotherapie.at/psychotherapeutinnen/rechtsinformationen/psychotherapiegesetz/psychotherapiegesetz-14-15, 05.02.2023 - 20:30)
Derzeit habe ich leider keine verfügbaren Kassenplätze. Allerdings biete ich in speziellen Fällen individuelle Sozialtarife an. Suchen Sie das Gespräch mit mir, wir werden eine Möglichkeit finden!
Wenden Sie sich am Besten an die „Clearingstelle für Psychotherapie“.
Telefonische Erreichbarkeit unter 0800 202 533
Bitte geben Sie mir sobald als möglich Bescheid, wenn Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können. Es reicht dafür eine kurze Nachricht auf den Anrufbeantworter oder eine SMS.
Notfallkontakte
Krisenhilfe OÖ
T: +43.732.2177 - Rund um die Uhr
www.krisenhilfeooe.at
Suizidprävention OÖ
T: 0810.977 155 - Rund um die Uhr
147 RAT AUF DRAHT
Notruf für Kinder und Jugendliche und deren Bezugspersonen
T: 147 (keine Vorwahl) - Rund um die Uhr
rataufdraht.orf.at
Telefonseelsorge
T: 142 (keine Vorwahl) - Rund um die Uhr
Frauenhelpline gegen Männergewalt
T: 0800.222 555 - Rund um die Uhr, kostenlos und anonym
SMS Notruf an Polizei für Gehörlose
T: 0800 133 133
Wo finde ich weitere Infos zur Psychotherapie?
ÖBVP – Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
https://www.psychotherapie.at/patientinnen/ueber-psychotherapie
Bundesministerium für Gesundheit – Broschüre über Psychotherapie (2011)
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=563
Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs
https://www.gesundheit.gv.at/leben/psyche-seele/krisenintervention/psychotherapie.html
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